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Wege zum Ruhm (Originaltitel: Paths of Glory) ist ein in Schwarzweiß gedrehtes US-amerikanisches Anti-Kriegs-Drama von Stanley Kubrick aus dem Jahr 1957. Der während des Ersten Weltkriegs spielende Film basiert auf dem gleichnamigen Roman von Humphrey Cobb.

Der Film gilt als einer der besten Antikriegsfilme überhaupt, thematisiert aber die Grausamkeit und die Sinnlosigkeit des Krieges nur am Rande. Er ist auch ein antimilitaristischer Film, vor allem aber eine bitterböse Parabel auf Herrschaftsstrukturen und ein Bekenntnis gegen die Todesstrafe. Mit diesem Film gelang Kubrick der endgültige internationale Durchbruch.[1]

Inhalt

Handlung

Zwei Jahre nach Beginn des Ersten Weltkriegs zieht sich zwischen französischen und deutschen Truppen ein Schützengrabensystem vom Ärmelkanal bis zur Schweizer Grenze. Beide Seiten versuchen immer wieder vergeblich, sich durch äußerst verlustreiche Angriffe aus der verfahrenen Situation zu befreien. Diese Offensiven, die oft nur wenige Hundert Meter Bodengewinn bringen, kosten Hunderttausende Soldaten das Leben.

Divisionsgeneral Broulard überbringt seinem Untergebenen, dem Brigadegeneral Mireau, den Befehl, einen Überraschungsangriff auf eine bislang von den Deutschen gehaltene Schlüsselstellung, den sogenannten Ameisenhügel (in der deutschen Fassung „Höhe 19“), zu starten. Mireau erklärt das Vorhaben für aussichtslos und verweist auf den schlechten Zustand seiner durch zahlreiche Kämpfe erschöpften Männer. Als ihm Broulard eine Beförderung nach erfolgreich ausgeführtem Befehl in Aussicht stellt, ändert Mireau allerdings rasch seine Meinung.

Mireau inspiziert seine Truppen, die von den Grabenkämpfen stark dezimiert und teilweise traumatisiert sind. Er informiert Colonel Dax, den Befehlshaber des 701. Regiments, über die befohlene Erstürmung und rechnet ihm vor, dass rund die Hälfte des Regiments gute Aussichten habe, die Festung der Deutschen zu erreichen. Diese soll eingenommen und gehalten werden, bis am Abend Verstärkung eintrifft. Dax sieht keine Erfolgsaussichten für das Unternehmen, erklärt sich jedoch bereit, den Angriff zu führen, nachdem Mireau Dax mit dem Entzug seines Kommandos gedroht hat.

Dax schickt einen nächtlichen Spähtrupp aus, um die gegnerischen Stellungen auszukundschaften. Der Anführer des aus drei Soldaten bestehenden Trupps, Lieutenant Roget, gerät in Panik und tötet irrtümlich einen seiner eigenen Männer mit einer Handgranate. Nach der Rückkehr verfasst er einen geschönten Bericht an Dax, der ihn selbst entlasten soll. Caporal Paris, der Zeuge des Vorfalls war und Roget für unfähig hält, droht ihm, den wahren Sachverhalt aufzudecken. Roget erinnert ihn, dass man einem Offizier eher Glauben schenken werde als einem seiner Untergebenen.

Der am nächsten Morgen durchgeführte Angriff auf die deutschen Stellungen scheitert schon im Ansatz. Während die erste Angriffswelle auf halber Strecke und unter großen Verlusten stecken bleibt, vermag die zweite wegen des starken Abwehrfeuers den Graben erst gar nicht zu verlassen. Wutentbrannt befiehlt Mireau, der seine Siegespläne dahinschwinden sieht, der eigenen Artillerie, die in den Gräben verbliebenen Soldaten unter Beschuss zu nehmen, um sie zum Angriff zu zwingen. Der Artilleriekommandant Capitaine Rousseau weigert sich jedoch, ohne schriftlichen, vom General persönlich unterzeichneten Befehl auf die eigenen Stellungen zu feuern.

Nach dem endgültigen Scheitern des Angriffs befiehlt Mireau, als Exempel 100 zufällig ausgewählte einfache Poilus des 701. Regiments wegen „Feigheit vor dem Feind“ hinzurichten. Dax stellt sich vor seine Leute und argumentiert, wenn ein Exempel statuiert werden solle, könne man ebenso gut ihn, Dax, als Befehlshaber des Regiments hinrichten. Broulard kann Mireau beschwichtigen und erreicht, dass nur drei Männer angeklagt werden: jeweils ein Stellvertreter für jede Kompanie der ersten Angriffswelle. Ausgesucht werden die drei Männer von den jeweiligen Vorgesetzten. Dax, der im Zivilberuf Anwalt ist, übernimmt deren Verteidigung.

Die Wahl für die Anklage fällt auf Caporal Paris und die Soldaten Armand und Ferol. Armand wird durch das Los bestimmt, Paris von seinem Vorgesetzten Roget, der den unliebsamen Mitwisser loswerden will, und auch Ferol wird aufgrund persönlicher Animositäten ausgewählt, sein Vorgesetzter denunziert ihn als ein „asoziales Element“. In einem in aller Eile durchgeführten Kriegsgerichtsverfahren werden sie zum Tode verurteilt. Dax kann weder die ordnungsgemäße Verlesung der Anklageschrift noch die Vorladung von entlastenden Zeugen erwirken. Vergebens appelliert er an das Gericht, Gnade walten zu lassen.

Am Abend erfährt Dax durch Rousseau von Mireaus Schießbefehl. Er versucht, den sich auf einem Offiziersball vergnügenden Broulard zu zwingen, wegen dieses bislang unbekannten Umstands die Hinrichtung zu stoppen, doch ohne Erfolg. Am nächsten Morgen werden die drei Verurteilten in Anwesenheit von Offizieren und der Presse erschossen, sogar Armand, der nach einem Sturz in der Zelle verletzt und zeitweilig bewusstlos ist. Roget wird von Dax gezwungen, das Erschießungskommando vor Ort zu leiten. Zuvor hatte Paris Dax berichtet, warum er von Roget ausgewählt wurde.

Beim Frühstück konfrontiert Broulard im Beisein von Dax Mireau mit dem Vorwurf, er habe seine eigenen Soldaten unter Beschuss nehmen wollen. Mireau leugnet den Vorwurf, und als er erfährt, dass man ihn vor die Presse zerren und als Sündenbock für den gescheiterten Angriff präsentieren will, verlässt er empört den Raum. Unter vier Augen bietet Broulard Dax Mireaus Posten an, wobei er Dax unterstellt, es von Anfang an auf Mireaus Kommando abgesehen gehabt zu haben. Seine wütende Reaktion und seine Unbestechlichkeit durchkreuzen Broulards Strategie. Er kann nunmehr vermuten, dass Dax tatsächlich nichts anderes im Sinn hatte als die Rettung seiner Männer. Angesichts des Krieges und einer Öffentlichkeit, die Erfolge sehen wolle, zeigt er für diese Haltung aber kein Verständnis.

Dax kehrt zu seinem Quartier zurück. Im Gasthaus nebenan betrinken sich die Soldaten des Regiments und kommentieren johlend den Auftritt einer deutschen Sängerin, die der Wirt zur Unterhaltung der Männer vorführt. Als die junge Frau das Lied Der treue Husar singt, stimmen die Soldaten aber ergriffen mit ein. Sergent Boulanger überbringt Dax den Befehl zum sofortigen Abmarsch seines Regiments an die Front. Dax weist Boulanger an, seinen Männern noch einige Minuten bis zum Aufbruch zu gönnen.

Kritik

Zensur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Frankreich sah man in Wege zum Ruhm einen Angriff auf die Ehre der französischen Armee, weshalb der Film dort bis 1975 nicht gezeigt wurde. Der Film war nie offiziell verboten; da man aber mit ähnlich massiven Protesten seitens Militärangehöriger und, auf der Gegenseite, gegen den Algerienkrieg demonstrierender Studenten rechnete wie in Belgien (die mehrfach zu Aufführungsstopps in Brüssel führten), wurde seitens des Verleihs kein Versuch unternommen, ihn der Zensurbehörde vorzulegen.[16][17] Die Titelsequenz des Films ist zu Beginn mit der Marseillaise unterlegt. Als jedoch die französische Regierung gegen die Verwendung der Nationalhymne protestierte, wurde diese in als besonders frankophil eingeschätzten Ländern durch Perkussionsinstrumente ersetzt.[18]

Im französischen Sektor Berlins erließ der zuständige Stadtkommandant im Juni 1958 ein Aufführungsverbot. Außerdem drohte er, die französischen Festivalbeiträge von den Internationalen Filmfestspielen Berlin zurückzuziehen, wenn Wege zum Ruhm während des Festivals in Westberliner Kinos gezeigt werden würde. Der Regierende Bürgermeister Willy Brandt bezeichnete dies öffentlich als „Rückschritt in das Jahr 1948“.[19] Nach Appellen auch seitens des Berliner Senats nahm United Artists den Film schließlich aus dem Festivalprogramm. Mit einem erklärenden Vorspann versehen, die im Film gezeigten Vorfälle seien nicht stellvertretend für die Armee oder das Volk Frankreichs, durfte der Film ab November schließlich auch im französischen Sektor starten.[20]

In der Schweiz verbot als erster der Kanton Genf im Mai 1958 die Aufführung des Films. Weitere Kantone folgten, bis schließlich im Dezember der Schweizer Bundesrat ein Verbot erließ und vom Verleih unter Androhung der Konfiszierung verlangte, alle Kopien außer Landes zu bringen; selbst Journalisten wurde die Sichtung verwehrt. Erst in den 1970er Jahren wurde der Film freigegeben.[21][17]

Auch in Israel erfuhr der Film ein Aufführungsverbot von staatlicher Seite; in Großbritannien, Australien und Neuseeland wurden Schnittauflagen erlassen.[17]

Kritiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„[S]chonungslose Anklage gegen das Verbrechen des Krieges und die Ruhmsucht der Militärs. Der mit einem Budget von nur 900.000 Dollar in Deutschland gedrehte Film gilt als einer der besten Antikriegsfilme überhaupt. Realistisch, zeitlos, erschütternd glaubhaft; eine erstaunliche Leistung für den damaligen Neuling im Regiefach.“

– Lexikon des internationalen Films[22]

„Kubrick […] geißelt den sinnlosen Krieg als Grabenkampf von Geisteskranken, die am Leben vorbeileben. Seine genaue Psychostudie zeigt das niederschmetternde Fazit militärischen Denkens. (Wertung: 3½ von 4 möglichen Sternen – außergewöhnlich)“

– Adolf Heinzlmeier und Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“[23] Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Film wurde mit mehreren Filmpreisen prämiert.

Für folgende Filmpreise wurde der Film nominiert:

1992 wurde der Film in das National Film Registry des National Film Preservation Board, USA, aufgenommen.

 

 

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